E-Mail-Archivierung? Problem gelöst.
Viele Unternehmen verhalten sich nach dem Vogel-Strauss-Prinzip,
obwohl ihnen Art. 962 des Obligationenrechts bekannt ist. Dieser
besagt klipp und klar, dass sämtliche Geschäftskorrespondenz
während 10 Jahren aufbewahrt werden muss. Und da diese heute
mehrheitlich elektronisch erfolgt, müssen E-Mails demzufolge
ebenfalls während 10 Jahren archiviert werden. Wer gegen diese
Vorschrift verstösst, riskiert eine Geldstrafe; schlimmstenfalls drohen
bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug. Und dies nicht etwa für den
Mitarbeiter, der seine Mailbox zu früh gelöscht hat, sondern für den
Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung. Wie aber können die
leitenden Organe die Compliance des ganzen Unternehmens
sicherstellen?
Die Lösung ist einfach und doppelt überzeugend
Doch das ist nur die eine Seite des Problems. Die andere lautet: Wie können Sie den Mitarbeitenden Ihres Unternehmens Zugriff auf ihre Mails gewähren, ohne den Mailserver unnötig zu belasten?
Einerseits: Mit dem Spamchek Compliance-Archiv kommen Sie den
gesetzlichen Vorschriften nach, ohne etwas dafür tun zu müssen.
Andererseits: Mit dem Spamchek Online-Archiv kommen Sie den
gesetzlichen Vorschriften nach und erstellen zudem ein jederzeit
online zugängliches Mailarchiv – ohne etwas dafür tun zu müssen.